LEV-HELFER
Bürozeiten: Mo-Fr: 17-19 Uhr
0214/3123867 | Mobil: 0175/8004604
Jede pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 1 hat einen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen der Pflegekasse. Personen, die aufgrund akuter Krankheit oder Schwangerschaft zurzeit nicht alleine ihren Alltag bestreiten können, können beim Arzt eine Verordnung über Haushaltshilfe bekommen. Hiermit ist es möglich, für unsere Leistungen eine Kostenübernahme zu erhalten.
Unser Leistungsportfolio richtet sich in erster Linie nach Ihren persönlichen Wünschen, Bedürfnissen und Möglichkeiten und umfasst folgende Leistungen:
Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch, in welchem wir die für Sie passende Unterstützung finden können!
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